Bundesfreiwilligendienst Kita Hornmühlenweg

Aus der Stellenanzeige

Die ganze Ausschreibung von Studentenwerk Freiberg Anstalt des öffentlichen Rechts

Das ist der Job

Ihre Aufgaben sind u. a.: Hilfstätigkeiten im pädagogischen Bereich • Beaufsichtigung als Zweitkraft bei Beobachtungsgängen und Ausflügen in die nähere Umgebung • Hilfe und Unterstützung bei Gruppenaktivitäten sowie Festen und Feiern • Vor- und Nachbereitung, sowie Begleitung des Frühstücks und Mittagessens • Begleitung der Kinder im Freispiel und bei Angeboten • Teilnahme an päd.

Teamtagen • allgemeine Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei organisatorischen Aufgaben Hilfstätigkeiten im pflegerischen Bereich • Hilfestellung bei der Körperhygiene Sonstige Hilfstätigkeiten • Hilfestellung bei der Hausmeistertätigkeit (Rasenpflege, Baumverschnitt, …) Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/ oder https://www.freiwillig-jetzt.de/fuer-freiwillige/bundesfreiwilligendienst/ Ihre Ansprechpartnerin: Isabel Hertwig Sachbearbeiterin Personalwesen Tel.: 03731 383-451 E-Mail: Isabel.Hertwig@swf.tu-freiberg.de Studentenwerk Freiberg Bewerbung BFD Hornmühlenweg Agricolastraße 14/16 09599 Freiberg Interessiert?

Darum lohnt es sich

Wir bieten Ihnen: • Neben Ihren täglichen Aufgaben erwarten Sie spannende Bildungsangebote als tolle Abwechslung zum Arbeitsalltag. • Bei uns ist der Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit (35 Stunden/Woche) oder in Teilzeit (mind. 25 Stunden/Woche) möglich. • Sie bekommen für Ihr freiwilliges Engagement ein monatliches Taschengeld sowie einen Fahrtkostenzuschuss / Mobilitätszuschlag.

Bei Bezug von Bürgergeld sind 250 € anrechnungsfrei, somit zusätzlich zum Bürgergeld. • Der Bundesfreiwilligendienst ist sozialversicherungspflichtig. Das Studentenwerk Freiberg hat eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst* frei!

Der Einsatz erfolgt voraussichtlich ab 01.08.2026 in der Kindertagesstätte Hornmühlenweg unterstützend im pädagogischen Bereich. * Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann von allen Bürgerinnen und Bürgern über 18 nach Beendigung der Pflichtschulzeit geleistet werden. Die Beiträge übernimmt das Studentenwerk.

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