erzieherkarriere
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Einrichtungsleiter*in Kindertagesstätte

ArbeitsortSchloß Holte-Stukenbrock
Arbeitszeit39 Std./Woche
VertragBefristet
HomeofficeKeine Angabe

Für unsere Einrichtung Kita/Familienzentrum "Laubfrosch" in Schloß Holte-Stukenbrock suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine Einrichtungsleitung Kita (m/w/d)

Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist befristet bis zum 24.05.2027 (Vertretung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S13.

Aufgaben

  • Leitung der Einrichtung mit bis zu 50 Kindern und 3 Gruppen inkl. Verantwortung für Qualitätssicherung, Administration und Budgetverwaltung
  • Führung der Mitarbeiterinnen inkl. Personal- und Organisationentwicklung
  • Steuerung, Kontrolle und Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, dem Leitbild sowie der fachlichen Standards und Qualitätsvorgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Träger in fachlichen und organisatorischen Fragen sowie mit der Beratung von Familien, Schulen und sonstigen Institutionen
  • Vernetzung mit und Mitarbeit in Gremien im Sozialraum

Qualifikationen

  • Ausbildung als Staatlich anerkannter Erzieherin mit Bereitschaft zur Weiterbildung im Sozialmanagement bzw. Studienabschluss Sozialpädagogik oder Pädagogik der Kindheit
  • Min. 2-jährige Berufserfahrung als Fachkraft im Elementarbereich,vorzugsweise in verschiedenen Kitas, allen Altersgruppen und als stv. Einrichtungsleitung
  • Erfahrung in der Anleitung von Mitarbeiterinnen / Praktikant*innen
  • Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte
  • Führungskompetenzen und Teamfähigkeit
  • Konzeptionelle, innovative und administrative Fähigkeiten
  • Gute bis sehr gute PC Kenntnisse, insb. MS Word und Excel

Benefits

  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss
  • Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort)

Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft

Gut zu wissen:

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.

Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

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