Stadt Herzogenrath Herzogenrath vor 5 Tagen

Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in (m/w/d) Mobile Jugendarbeit

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Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (m/w/d) Mobile Jugendarbeit Bewerbungsfrist: Arbeitsbeginn: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt Umfang: Teilzeit, 29,25 Wochenstunden Entgelt-/Besoldungsgruppe: S 11b TVöD STADT HERZOGENRATH Stellenausschreibung Bei der Stadt Herzogenrath ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle als Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (m/w/d) für den Aufgabenbereich Mobile Jugendarbeit zu besetzen.

Die Stelle ist in der Abteilung 51.2– im Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit angesiedelt. Der Stundenumfang beträgt 29,25 Wochenstunden. Der Dienst erfolgt überwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an mehreren Wochenenden im Jahr.

Ihre Aufgaben

  • Aufsuchende und stadtteilbezogene Jugendarbeit; Aufbau und Pflege von Kontakten zu Jugendlichen an ihren Treffpunkten und Sozialräumen, als auch durch Präsenz im eigenen Ladenlokal “DreiVier” der Mobilen Jugendarbeit
  • Präventive Sozialarbeit; Beratung, Angebote und Einzelhilfen für Jugendliche und Peergroups unter Anwendung individuell und situativ passender Maßnahmen
  • Partizipation; Interessenvertretung, Anregung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Jugendlichen, Förderung von gesellschaftspolitischer Teilhabe der Jugendlichen
  • Freizeitpädagogische Jugendarbeit; Planung, Organisation und Durchführung von freizeitpädagogischen Angeboten
  • Kooperation und Vernetzung; Erarbeitung neuer Konzepte und deren Umsetzung, u.a. in Zusammenarbeit mit regionalen Institutionen, Einrichtungen und Trägern sowie aktive Teilnahme an fachlichen Diskursen in unterschiedlichen Formaten
  • Öffentlichkeitsarbeit; Sicherstellung einer kontinuierlichen Präsenz der eigenen Angebote für die Jugendlichen (u.a. über Social Media), als auch die öffentliche Darstellung der spezifischen Interessen und Belange der Jugendlichen selbst

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Hochschulstudium im Bereich der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (B.A./ M.A. oder Diplom)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B, wünschenswert ist zusätzlich der Einsatz von einem privaten PKW für Dienstfahrten
  • Erfahrungen in den Aufgabenbereichen der Jugendsozialarbeit und/oder der Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil
  • Ein hohes Verständnis für die Lebenslagen von Jugendlichen
  • Beratungs- und professionelle Beziehungskompetenz für die Arbeit mit den Jugendlichen
  • Team- und Sozialkompetenz
  • Ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Kreativität und Freude bei der Entwicklung neuer Ideen und Konzepte mit und für die Jugendlichen
  • Offenheit, Kontakt- und Konfliktfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
  • Organisationsfähigkeit, flexibles Handlungsvermögen und Verhandlungsgeschick
  • Selbstständiges- und eigenverantwortliches Handeln
  • Rechtskenntnisse, besonders SGB VIII, SGB II
  • Grundkenntnisse im Umgang mit den gängigen PC-Anwendungen (MS-Office)
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Bereitschaftsdiensten Wir bieten Ihnen
  • Die Möglichkeit in einem engagierten Team zu arbeiten und die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung der Mobilen Jugendarbeit mitzugestalten
  • Tätigkeit in einem interessanten und vielseitigen Aufgabengebiet
  • Arbeiten in einem multiprofessionellen Kontext
  • Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Kollegialen Austausch, Fachberatung und Supervision
  • Regelmäßige Teamsitzungen
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Ein gefördertes Deutschlandticket
  • Zugang zu den Vorteilsplattformen „Benefits Me" und „Corporate Benefits“
  • Sonderkonditionen im Aktiwita Vitalstudio für Mitarbeitende und Familienangehörige
  • Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 11b nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) Fragen?**Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Frau Thomas – Abteilungsleiterin Offene Kinder- und Jugendarbeit (02406/83-547) und in arbeits-/dienstrechtlichen Angelegenheiten Frau Dahlmanns, A 10.3 - Personalwesen - (02406/83-225). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt

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