Sozialarbeiter*in / Sozialpädagoge*in (m/w/d) für unser Betreutes Einzelwohnen - Lebenshilfe Starnberg gGmbH
Auszug aus der Stellenanzeige von Lebenshilfe Starnberg gGmbH
Das ist der Job
B. in der Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten, beim Aufbau sozialer Kontakte, bei Fragen zur beruflichen Tätigkeit sowie bei Behördengängen Unterstützung im sozialen, emotionalen und gesundheitlichen Bereich Ansprechpartner*in in Konflikt- und Krisensituationen Unterstützung bei der Organisation von und Begleitung bei Arztbesuchen Das wünschen wir uns von Dir Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik (oder eine vergleichbare Qualifikation) Die Inklusion von Menschen mit Behinderung und ihr Recht auf Selbstbestimmung ist dir ein echtes Anliegen.
Das brauchst du
Empathie und die Fähigkeit, auf die Individualität jedes Menschen einzugehen Engagement und Bereitschaft für die Zusammenarbeit im Team Zuverlässigkeit, Begeisterungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein Werte wie gesellschaftliche Vielfalt, Gleichberechtigung und Teilhabe sind dir wichtig.
Darum lohnt es sich
Einmal pro Monat findet vormittags eine Teamsitzung statt.
Beschäftigungsumfang 6,7 bis 13,4 Wochenstunden Was wir bieten Mitarbeit in einem mittelständischen Unternehmen mit 17 Einrichtungen und 350 Mitarbeitenden Unbefristeter Arbeitsvertrag Bezahlung nach TVöD mit Sozialleistungen des öffentlichen Diensts (Jahressonderzahlung) Bezahlung der Großraumzulage München 30 Tage Urlaub Möglichkeit von (zusätzlich) unbezahltem Urlaub Vermögenswirksame Leistungen Betriebliche Altersvorsorge EGYM Wellpass Fahrradleasing Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten Werbeprämie für erfolgreich geworbene Mitarbeitende Diverse Vergünstigungen Deine Aufgaben Individuelle und regelmäßige Unterstützung und Beratung des Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Alltags Begleitung z.
Sozialarbeiter*in / Sozialpädagoge*in (m/w/d) für unser Betreutes Einzelwohnen Ab dem 01.08.2026 Das Betreute Einzelwohnen - ein Teil unseres Angebots des Ambulanten Wohnens - richtet sich an erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung, die von einer vollstationären Einrichtung oder dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen möchten, oder die bereits allein leben und auf Unterstützung angewiesen sind.
Unsere Klient*innen können weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich in ihren eigenen Wohnungen leben. Sie brauchen keine Unterstützung rund um die Uhr. Unsere Mitarbeitenden helfen ihnen lediglich zwei- bis dreimal pro Woche bei der Bewältigung ihres Alltags.
Als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagoge*in im Betreuten Einzelwohnen ermöglichst du deinen Klient*innen ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit sowie Gestaltungsfreiheit und Privatheit in ihrem eigenen Zuhause. Deine Arbeitszeiten Nach Absprache hast du zweimal pro Woche Termine mit deinen Klient*innen.
Die Termine können vormittags oder nachmittags stattfinden. Dein Kontakt zu uns Franziska Schmidt Leitung Ambulantes Wohnen Tel.: 08151 65 00 259 Online-Bewerbung Besuchen Sie uns auf Facebook Besuchen Sie uns auf Instagram
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Wie gefragt ist dieser Beruf?
128 Tage
Arbeitgeber in Geistes-/Kunstwiss. suchen im Schnitt 128 Tage (120 Tage bundesweit).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Erweitertes Führungszeugnis
Träger dürfen keine Person beschäftigen, die wegen einschlägiger Straftaten verurteilt ist — deshalb ist das erweiterte Führungszeugnis Pflicht und wird regelmäßig erneut vorgelegt.
Quelle: SGB VIII § 72a · Stand 2026
Nachweis vor Tätigkeitsbeginn
Masernschutz ist Pflicht
Beschäftigte in Kitas, Schulen und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen müssen einen Masernschutz nachweisen.
Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 20 Abs. 8 · Stand 2026
Gesetzlicher Mindestlohn
12,82 € / Stunde
Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.
Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025
Als Quereinsteiger:in in die Kita?
Mehrere Bundesländer lassen Quereinsteiger:innen als Ergänzungs- oder Assistenzkraft zu und ermöglichen die berufsbegleitende Erzieher:innen-Ausbildung. Welche Wege offenstehen, regelt jedes Land selbst.
Quelle: Ländervorgaben zur Fachkraft-Definition (KMK/JFMK) · Stand 2026
Bereit?
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