Das ist der Job
Für unsere individuellen Einzelmaßnahmen nach §35 SGB VIII für Kinder und Jugendliche im Herzen von Düsseldorf suchen wir engagierte Kolleg*innen: SozialarbeiterInnen · SozialpädagogInnen · ErzieherInnen in Teilzeit, Vollzeit und auf Honorar Aufgaben Individuelle Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Einzelsetting im Rahmen einer 24/7 Betreuung Sicherstellung der alltäglichen Versorgung (Struktur, Ernährung, Gesundheit, Schule, Freizeit etc.) Unterstützung im Klärungs- und Rückführungsprozess sowie in der Verselbstständigung Enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen, Behörden und weiteren KooperationspartnerInnen Schichtdienst (inkl.
Das brauchst du
Diensten, flexible Schichtgestaltung möglich Profil Abgeschlossene pädagogische Ausbildung und/oder Studium ( SozialarbeiterInnen · SozialpädagogInnen · ErzieherInnen) Erfahrung in der Jugend- und Familienhilfe Offenheit, Flexibilität, Eigeninitiative und Teamfähigkeit Freude an kreativer, abwechslungsreicher pädagogischer Arbeit Bereitschaft zur Arbeit im Schichtsystemim besonderen Einzelsetting Deutsch auf C1-Niveau (für Berichte und Behördenarbeit) Englisch und/oder weitere Fremdsprachen (z.
Arabisch, Dari/Farsi, Kurdisch, Französisch) sind ein Plus Nice to have: Führerschein, zusätzliche Talente (z.
Darum lohnt es sich
Sport, Musik, kreative Angebote) Wir bieten Vergütung angelehnt an TVöD SuE Flexible Arbeitszeitmodelle: Vollzeit, Teilzeit, Honorar Viel Eigenständigkeit und Raum für kreative Gestaltung Ein motiviertes, wertschätzendes Team mit flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen Regelmäßige Teamsitzungen, Supervision Wir, die Kinder- und Jugendhilfe MATRiX, sind ein junger freier Jugendhilfeträger in Düsseldorf mit Sitz in Pempelfort.
Gegründet im Jahr 2018 von unserer Einrichtungsleitung Przemek Patyna, bieten wir seitdem Hilfen im Bereich der ambulanten Jugendhilfe (§27 ff. SGB VIII) für Kinder, Jugendliche und Familien an. Ergänzt wird unser Angebot durch die Planung und Durchführung individueller Wohnprojekte nach §35S GB VIII und.
Nacht- und Wochenenddiensten), gerne im Rahmen von 24 Std.