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Sozialpädagogische Fachkraft, Erzieher*in
Veröffentlicht am
- Arbeitsort
- 32052 Herford, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Stellenbeschreibung
Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)
In unserer Einrichtung Kita "Tausendfüssler"in Herford ist zum 01.01.2027 folgende Stelle neu zu besetzen:
Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist befristet bis zum 31.07.2027 (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S8a.
- Aufbau von verlässlichen Beziehungen zu Kindern
- Entwicklungsbegleitung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen im Rahmen des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags der Einrichtung
- Gestaltung und Dokumentation der pädagog. Arbeit sowie Durchführung von Beobachtungen
- Kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der Kinderrechte sowie der fachlichen Standards
- Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern, Schulen und sonstigen Institutionen entsprechend dem Leitbild der AWO
- Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieherin oder vergleichbar
- Erfahrung in der pädagog. Arbeit mit Kindern verschiedener Altersgruppen
- Sicherer Umgang mit Methoden und Instrumenten der Beobachtung
- Identifikation mit den AWO-Werten und den Kinderrechten
- Kommunikative Kompetenz, wertschätzendes Verhalten und teamorientierte Persönlichkeit
- Konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie innovative Denkweise
Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss
- Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort)
Bis zum 08.10.2027.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen