Das ist der Job
Beschreibung der Aufgaben:
• Beratung und Begleitung von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten bei Schulschwierigkeiten, Erziehungs- und Lebensproblemen
• Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte beim Auftreten von Schwierigkeiten mit Schülerinnen und Schülern (z.b.
Unterstützung bei Schulabsenzen)
• Unterstützung der Lehrkräfte besonders in der Berufseinstiegsschule
• Hilfestellung bei akuten Konfliktsituationen im Unterricht
• Maßnahmen zur Berufsorientierung
• Entwicklung und Durchführung von Präventions- und Sozialtrainingsangeboten
• Mitwirkung in schulischen Unterrichtsprojekten (z.b.
Anmeldung und Einschulung)
• Kooperation mit anderen Institutionen und Ausbildungsbetrieben
• Mitwirkung im Beratungsteam und bei der Weiterentwicklung des Beratungskonzepts
• Unterstützung bei der Schullaufbahnberatung und Schulpraktika
Die Aufgabenschwerpunkte können bei Bedarf jederzeit angepasst werden.
Das brauchst du
Beschreibung der Anforderungen:
• Abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom-Sozialpädagogen/in (FH) oder Sozialarbeiter/-in (Diplom oder Bachelor) jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw. ein Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder eine gleichwertige Ausbildung.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer gleichwertigen Ausbildung sollten darüber hinaus mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der sozialen Arbeit mit jungen Menschen (6 bis 27 Jahre) verfügen.
• Berufliche Erfahrung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
• Kommunikations-, Konfliktlösungs- und Beratungskompetenzen
• Sicherheit im Umgang und in der Ausführung von relevanten gesetzlichen Vorgaben
• Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern im Bereich der Jugendhilfe
• Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und selbstkritischem Handeln
Besondere Hinweise:
• Die Stelle ist befristet mit Sachgrund ausgeschrieben (zur Vertretung der jetzigen Stelleninhaberin).
• Ferienzeitenregelung: Während der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) ist an zehn Arbeitstagen zu arbeiten.
Darum lohnt es sich
Schülercoaching und Kennenlerntage)
• Hilfestellung bei Behördengängen
• Unterstützung bei Formalitäten (z.b. Darüber hinaus besteht in der unterrichtsfreien Zeit keine Arbeitsverpflichtung.
Dies bedeutet, dass während des Unterrichtsbetriebes neben der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eine zusätzliche Arbeitsleistung zu erbringen ist.
• Hinweise: Um eine Unterrepräsentanz im Sinne des NGG abzubauen, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.