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Sozialpädagogische Fachkraft, Erzieher*in

Veröffentlicht am

Arbeitsort
32816 Schieder-Schwalenberg, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Stellenbeschreibung

In unserer Einrichtung Kita "Drachennest"in Schieder-Schwalenberg ist zum frühestmöglichen Eintrittstermin folgende Stelle neu zu besetzen:

Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist längstens bis zum 31.07.2027 befristet (Vertretung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S8a.

  • Aufbau von verlässlichen Beziehungen zu Kindern
  • Entwicklungsbegleitung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen imRahmen des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags der Einrichtung
  • Gestaltung und Dokumentation der pädagog. Arbeit sowie Durchführung vonBeobachtungen
  • Kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der Kinderrechte sowie der fachlichen Standards
  • Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern, Schulen und sonstigen Institutionen entsprechend dem Leitbild der AWO

Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieherin oder vergleichbar

Erfahrung in der pädagog. Arbeit mit Kindern verschiedener Altersgruppen

Sicherer Umgang mit Methoden und Instrumenten der Beobachtung

Identifikation mit den AWO-Werten und den Kinderrechten

Kommunikative Kompetenz, wertschätzendes Verhalten und teamorientierte Persönlichkeit

Konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie innovative Denkweise

Wir leben die WerteSolidarität, Toleranz, Freiheit, GleichheitundGerechtigkeitin Unternehmen/Verband und Gesellschaft

Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance

  • Attraktive,betriebliche Altersvorsorgemit mind. 100% Zuschuss
  • Zugang zu exklusivenMitarbeiterrabattenüber Corporate Benefits (online und vor Ort)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 27.08.2026.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.

Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen