Das ist der Job
**Sie ...** - sind neugierig auf das Arbeitsfeld der Beratung insbesondere von Menschen mit Hörbehinderung in deren beruflichen Fragestellungen und bringen Beratungserfahrung mit - haben Spaß und Freude daran mit betrieblichen Akteuren passende Lösungen in der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu entwickeln sowie unterstützend an der Umsetzung mit zu wirken - sind netzwerkorientiert und haben einen guten Blick dafür, welche Partner zur Lösungsfindung und zielorientierten Umsetzung mit eingebunden werden müssen - arbeiten gerne eigenverantwortlich aber dennoch eingebunden in ein unterstützendes Team - mögen ein flexibles, spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet **Das alles finden Sie in dem Tätigkeitsfeld des Integrationsfachdienstes (IFD)!** Wenn Sie aus einem sozialwissenschaftlichen Berufsfeld, vorzugsweise Sozialarbeit/-pädagogik kommen und Erfahrung in der Beratung von Menschen mit Hörbehinderung mitbringen, sind Sie bei uns genau richtig. **Wir** suchen eine Fachkraft für 20,0 h.
Diese können durch die Übernahme von Tätigkeiten in einem anderen Projekt der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung auf 30,0 h aufgestockt werden. **Sie bringen mit:** Ein abgeschlossenes Studium in Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder einem anderen sozialwissenschaftlichen Berufsfeld und idealerweise: - Berufserfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten - Kenntnisse über Hörbehinderungen - Kenntnisse über betriebliche Abläufe - Beratungserfahrung - Führerschein B bzw.
III, da der IFD für die Region Wiesbaden, Rheingau-Taunus und den Kreis Limburg-Weilburg zuständig ist - DGS-Kenntnisse bzw. die Bereitschaft diese zu erwerben **Wir bieten:** - Eine interessante und vielseitige Tätigkeit, die Chance ein neues Aufgabengebiet kennenzulernen und damit das eigene berufliche Profil zu erweitern - Fundierte Einarbeitung und Integration in den Aufgabenbereich - Regelmäßige Supervision, kollegiale Fallberatung sowie Weiter- und Fortbildungen - Vergütung in Anlehnung an den TvöD (S12 - bei Vorliegen der Voraussetzungen) - Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung - Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sabbaticals - E-Bike/Fahrradleasing und Carsharing - 30 Tage Urlaub (5-Tage-Woche), Sonderurlaub an Weihnachten und Silvester und 2 Regenerationstage plus 2 Umwandlungstage nach TvöD SuE